Viel versprochen – noch viel zu tun

26. Oktober Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention
In unserem Beitrag verwenden wir oft die Abkürzung UN-BRK.
Der Beitrag ist in Einfacher Sprache geschrieben

Wer schreibt diesen Beitrag?
Sabine Zeller und Cornelia Pfeiffer
sind Redakteurinnen der Inklusiven Redaktion.
Sie haben sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt.

Wir bedanken uns bei,
Mag.a Dr.in Nina Eckstein, MA vom Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoring Auschusses zur Umsetzung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Sie hat uns wertvolle Informationen gegeben.

Am Ende des Textes werden einige wichtige Wörter erklärt.
Manche Wörter oder Sätze sind unterstrichen.
Diese Wörter und Sätze kann man anklicken.
Man wird auf eine Internetseite weitergeleitet
Viele dieser Seiten sind nicht in einfacher oder leichter Sprache.

Viel versprochen. Noch viel zu tun.
Die Caritas Österreich sagt:
„Machen wir den Weg frei für ein Miteinander,
in dem niemand ausgeschlossen wird.“

Worum geht es?
Am 26. Oktober jährt sich der Tag zum 16. Mal,
dass die UN-BRK in Österreich gültig ist.

Es geht um Regeln und Rechte,
damit Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt leben können.

Wozu brauchen wir die UN-Behindertenrechtskonvention?
Cornelia Pfeiffer sagt:
„Menschen mit Beeinträchtigungen haben die gleichen Rechte
wie alle anderen Menschen.“

Wichtige Rechte sind zum Beispiel:
- Das Recht auf Arbeit.
- Das Recht auf Bildung.
- Das Recht auf Freizeitaktivitäten.
- Das Recht auf barrierefreie Zugänge zu Restaurants,
  Kulturstätten und Sportplätzen.
- Das Recht auf gute Gesundheitsversorgung.
- Das Recht auf Informationen in Einfacher Sprache.
- Das Recht auf barrierefreie Fortbewegung.

Früher wurden Menschen mit Beeinträchtigungen oft schlecht behandelt.
Das hat sich geändert,
aber nicht alles ist gut.
Es gibt noch viel zu tun.

Ein Beispiel von Cornelia Pfeiffer:
„Früher bin ich gerne in ein Gasthaus gegangen.
Es gab gutes Essen dort.
Aber das Gasthaus hatte keine Rampe.
Menschen mit Gehbehinderungen konnten nicht hineingehen.
Das war schade“

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
schützt die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Viele Länder haben diesen Vertrag gemeinsam gemacht.

Wann wurde die UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen?
Die Vereinten Nationen (UN) haben die Konvention 2006 beschlossen.
Der Vertrag sagt:
Menschen mit Beeinträchtigungen
haben die gleichen Rechte wie alle anderen.

Seit wann gilt die Konvention (Vertrag) in Österreich?
Seit dem 26. Oktober 2008 gilt der Vertrag in Österreich.
Das bedeutet:
Österreich hat gesagt, dass es die Regeln im Vertrag beachtet.
Seitdem wird daran gearbeitet,
die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen zu schützen.

Wer überprüft, ob die Konvention eingehalten wird?
Es gibt viele Stellen, die prüfen, ob die Rechte eingehalten werden.
Zum Beispiel:
- Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
- Der Monitoring Ausschuss in Österreich.
- Vereine und Organisationen wie zum Beispiel die Caritas.

Hier kann man den letzten Prüfbericht von 2023 nachlesen.
Letzter Prüfbericht 2023 zu den UN Behindertenrechtskonventionen

Was hat sich für Menschen mit Beeinträchtigungen verbessert?
Seit die UN-BRK gilt,
hat sich viel verbessert:

Ein wichtiger Schritt war das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.
Bei diesem Gesetz haben Menschen mit Beeinträchtigungen mitgearbeitet.
Sie konnten mit entscheiden.

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz ist gut,
weil es Menschen mit Beeinträchtigungen besser schützt.
Früher konnten Menschen mit Beeinträchtigungen
nicht selbst über ihr Leben entscheiden.
Jetzt ist das ein Recht.
Es wird darauf geachtet welche Unterstützung gebraucht wird
um selbstbestimmt entscheiden zu können.

Es gibt auch andere Gesetze,
die Menschen mit Beeinträchtigungen helfen.
Zum Beispiel die Gesetze gegen Diskriminierung
und der Nationale Aktionsplan.
Diese Gesetze sollen das Leben
von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern.
Sie wurden nach der UN-BRK gemacht oder geändert.
Der Text der UN-BRK wurde in Österreich in Leichter Sprache übersetzt.
So können die UN-BRK viele Menschen verstehen.

Was muss noch verbessert werden?

Diskriminierung und Ausgrenzung
Menschen mit Beeinträchtigungen werden immer noch unfair behandelt.
Sie erleben Ausgrenzung und Ablehnung.

Alte Bilder in den Köpfen
Viele Menschen glauben, dass eine Beeinträchtigung eine Krankheit ist.
Aber die Gesellschaft schafft oft Hindernisse.
Das betrifft viele Bereiche
wie die Politik, das Recht, die Medizin und die Gesellschaft.

Barrierefreiheit überall
Barrierefreiheit ist immer noch nicht überall gegeben.
Barrierefreiheit bedeutet,
dass nicht nur Gebäude zugänglich sind,
sondern auch Informationen und Kommunikation.
Zum Beispiel müssen Informationen
in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitgestellt werden
oder es muss Hilfe für Menschen geben, die schlecht hören oder sehen.

Wahlfreiheit
Viele Menschen mit Beeinträchtigungen können nicht so leben
wie sie möchten.
Besonders Menschen,
die viel Unterstützung brauchen, leben oft in Einrichtungen.
Es gibt noch keine richtige Lösung,
damit alle Menschen mit Beeinträchtigungen selbstständig wohnen können.
Dieses Recht steht im Artikel 19 der UN-BRK.

Persönliche Assistenz
Es fehlt auch an Persönlicher Assistenz für Menschen,
die sie brauchen.

Lernen und Arbeiten
In der Bildung und im Arbeitsleben gibt es noch viele Probleme.
Das Schulsystem und der Arbeitsmarkt sind nicht inklusiv.
Menschen mit Beeinträchtigungen haben keinen gleichen Zugang
zur Schule oder zu einer Ausbildung.
Es gibt immer noch Sonderschulen.
Viele Menschen mit Beeinträchtigungen
finden keinen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt,
weil es dort viele Barrieren gibt.
Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten arbeiten in Werkstätten,
wo sie kein richtiges Gehalt bekommen,
sondern nur Taschengeld.
Sie sind dort auch nicht sozialversichert.
Das verstößt gegen Artikel 27 der UN-BR.
Dieser verlangt, dass Österreich einen inklusiven Arbeitsmarkt für alle schafft.

Benachteiligung für Frauen und Mädchen
Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sind besonders benachteiligt.
Sie erleben viel mehr Gewalt,
sowohl körperlich als auch seelisch.

Zusammenarbeit in Österreich
Der Bund und die Bundesländer müssen besser zusammenarbeiten.
Viele Regeln der UN-BRK werden in Österreich nicht gut umgesetzt,
weil die Zuständigkeiten unterschiedlich sind
und es in jedem Bundesland verschiedene Regelungen gibt.

Wichtige Wörter erklärt:
- UN-Behindertenrechtskonvention:
  Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Konvention: Das ist ein Vertrag, in dem Regeln festgelegt sind.
- Monitoring Ausschuss:
  Das ist eine Gruppe von Menschen,
  die überprüft, ob die Rechte eingehalten werden.

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